Montag 12 Mai 2025
Imagebild_schmal1-kl.jpg

Bildung
bringt Farbe ins Leben

Imagebild_schmal1-kl.jpg
Imagebild_schmal10-kl.jpg

Lernen
im Neubau

Imagebild_schmal10-kl.jpg
15.10.30_4597.jpeg
Unser
Grainersaal
15.10.30_4597.jpeg
Imagebild_schmal5-kl.jpg

Lernen
mit neuester Technik

Imagebild_schmal5-kl.jpg
Imagebild_schmal8-kl.jpg

Platz
Licht-Farbe

Imagebild_schmal8-kl.jpg
Imagebild_schmal6.jpg

Pause
im Grünen

Imagebild_schmal6.jpg
Imagebild_schmal4-kl.jpg

Selbstbestimmt
Lernen in Gruppen

Imagebild_schmal4-kl.jpg
Imagebild_schmal11-kl.jpg

Platz
für die individuelle Entfaltung

Imagebild_schmal11-kl.jpg

Anmeldetage an der Realschule

Mo, 05.05.2025 bis Do, 08.05.2025: 9 bis 15 Uhr

Fr, 09.05.2025: 9 bis 10 Uhr

Hier geht es zu allen Unterlagen / Anmeldeformularen.

Anmeldung zum Übertritt an die Realschule

Erfolgreicher Auftritt beim Fußball-Kreisentscheid

Erfolgreicher Auftritt beim Fußball-Kreisentscheid

Am Mittwoch, den 30. April 2025, nahm die Fußballmannschaft der Realschule Simbach am Inn am Fußball-Kreisentscheid...

Berufsfindungstag an der Realschule

Berufsfindungstag an der Realschule

Die Wahl des richtigen Berufes ist eine sehr wichtige Entscheidung im Leben eines jungen Menschen...

Neuntklässler schnuppern FOSBOS-Luft

Neuntklässler schnuppern FOSBOS-Luft

Im Rahmen der Kooperation zwischen den beiden Schulen besuchte die 9. Jahrgangsstufe...

Im Rahmen einer Projektarbeit besuchte Kriminaloberkommissar Charly Höller von der Beratungsstelle der Kriminalpolizeiinspektion Passau die Schülerinnen und Schüler des Evangelischen Religionsunterrichts der 7. und 8. Klassen mit ihrer Lehrerin Annemarie Hölzl sowie des Ethikunterrichts der 9. und 10. Klassen mit ihrer Lehrerin Lena Wilhelm.

„Haben wir uns vielleicht selbst schon einmal strafbar gemacht?“ – diese Frage stellte der Kriminaloberkommissar immer wieder in den Raum. Und jeder der Zuhörer kam ins Grübeln, da zum Beispiel allein der Besitz problematischer Bilder bereits belangt werden kann. Dies gilt auch, wenn diese gleich nach dem Erhalt gelöscht werden. Denn auch gelöschte Inhalte können im Falle einer Untersuchung durch die Polizei wiederhergestellt werden. Hier helfe es nur, das Handy auf Werkseinstellungen zurückzusetzen, so der Polizist.

Dabei überraschte Herr Höller seine Zuhörer auch ein zweites Mal: Auch wenn man noch strafunmündig ist, hat die Polizei das Recht, das Handy bei Verdacht sicherzustellen und einzubehalten, um es auszuwerten. Da kann es schon einmal Monate dauern, bis man sein Gerät zurück erhält.

Cybergrooming, also das Ansprechen von Personen im Internet mit der Absicht eines sexuellen Kontakts, wurde anschließend genauso offen thematisiert wie Cybermobbing oder extremistische Äußerungen. Das Bewusstsein bei den Jugendlichen für diese Gefährdungen im Internet ebenso wie Betrug oder Erpressung wuchs dabei im Laufe des Vortrags.

Besonders wichtig war es Herrn Höller, der selbst Vater ist, zu betonen: „Das Netz vergisst nicht!“ Ab dem Moment, in dem ein Post oder Bild online steht, ist die Verbreitung nicht mehr zu kontrollieren.