Freitag 29 März 2024

Im Rahmen einer Projektarbeit besuchte Kriminaloberkommissar Charly Höller von der Beratungsstelle der Kriminalpolizeiinspektion Passau die Schülerinnen und Schüler des Evangelischen Religionsunterrichts der 7. und 8. Klassen mit ihrer Lehrerin Annemarie Hölzl sowie des Ethikunterrichts der 9. und 10. Klassen mit ihrer Lehrerin Lena Wilhelm.

„Haben wir uns vielleicht selbst schon einmal strafbar gemacht?“ – diese Frage stellte der Kriminaloberkommissar immer wieder in den Raum. Und jeder der Zuhörer kam ins Grübeln, da zum Beispiel allein der Besitz problematischer Bilder bereits belangt werden kann. Dies gilt auch, wenn diese gleich nach dem Erhalt gelöscht werden. Denn auch gelöschte Inhalte können im Falle einer Untersuchung durch die Polizei wiederhergestellt werden. Hier helfe es nur, das Handy auf Werkseinstellungen zurückzusetzen, so der Polizist.

Dabei überraschte Herr Höller seine Zuhörer auch ein zweites Mal: Auch wenn man noch strafunmündig ist, hat die Polizei das Recht, das Handy bei Verdacht sicherzustellen und einzubehalten, um es auszuwerten. Da kann es schon einmal Monate dauern, bis man sein Gerät zurück erhält.

Cybergrooming, also das Ansprechen von Personen im Internet mit der Absicht eines sexuellen Kontakts, wurde anschließend genauso offen thematisiert wie Cybermobbing oder extremistische Äußerungen. Das Bewusstsein bei den Jugendlichen für diese Gefährdungen im Internet ebenso wie Betrug oder Erpressung wuchs dabei im Laufe des Vortrags.

Besonders wichtig war es Herrn Höller, der selbst Vater ist, zu betonen: „Das Netz vergisst nicht!“ Ab dem Moment, in dem ein Post oder Bild online steht, ist die Verbreitung nicht mehr zu kontrollieren.